Patientenverfügung

Falls Sie während der Behandlung nicht in der Lage sein sollten, selbst zu kommunizieren, empfiehlt es sich, seinen Willen mittels einer Patientenverfügung bei sich zu haben. Es ist wichtig selbstbestimmt zu bleiben – dies unterstreicht und erklärt die Wichtigkeit der Patientenverfügung.

Die Patientenverfügung beinhaltet folgende Informationen:

  • Welche Art der Behandlung Sie grundsätzlich ablehnen.
  • Wer Ihre Vertrauensperson(en) sind, die ärztliche Auskunft über Ihren Gesundheitszustand erhalten dürfen.
  • Wer über Operationen und medizinische Maßnahmen entscheiden soll – falls Sie das nicht selbst können - und wo die Vollmacht dafür hinterlegt ist.
  • Wer sich um Ihre persönlichen Dinge, wie z.B. Bank, Vermögen verwalten, Telefon, etc. kümmert– falls Sie das nicht selbst können - und wo die Vollmacht dafür hinterlegt ist.
  • Welcher Arzt Sie beim Erstellen der Patientenverfügung aufgeklärt und beraten hat.

Die Patientenverfügung lässt dem Arzt keinen Auslegungsspielraum und erfordert deshalb genaue Kriterien:

  • Schriftliche Form
  • Eindeutige Beschreibung der (abgelehnten) Behandlung
  • Dokumentation der zutreffenden Einschätzung der resultierenden Folgen
  • Dokumentation der ärztlichen Aufklärung über Bedeutung und Folgen
  • Dokumentation durch einen Rechtsanwalt, Notar oder einen rechtskundigen Mitarbeiter einer Patientenanwaltschaft.

Die Gültigkeit einer verbindlichen Patientenverfügung beträgt acht Jahre, sofern nicht der Patient eine kürzere Dauer festgelegt hat. Wenn sie davor nicht erneuert wird, gilt jede abgelaufene verbindliche Patientenverfügung danach immer noch als beachtliche Patientenverfügung als Orientierungshilfe für den Arzt.

Die Beglaubigung einer verbindlichen Patientenverfügung bei der Patientenanwaltschaft ist kostenlos. Kosten entstehen nur bei der ärztlichen, rechtsanwaltlichen oder notariellen Beratung.Beachtliche Patientenverfügung

Die beachtliche Patientenverfügung

Eine beachtliche Patientenverfügung bietet eine Orientierungshilfe für die behandelnden Ärzte, sie ist aber nicht rechtlich bindend. Darunter ist jede Patientenverfügung zu verstehen, welche die erwähnten, genauen Kriterien einer verbindlichen Patientenverfügung nicht erfüllt. Je mehr Kriterien einer verbindlichen Patientenverfügung eine beachtliche erfüllt, desto größer ist die Rolle, die sie in der Ermittlung des aktuellen Patientenwillens spielt. 


Patientenverfügungen zum Downloaden finden Sie z.B. auf der Website des
BM für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz

 

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Agenturfoto. Mit Model gestellt. AT-NON-00465. Erstellt: Mai 2023